Hier ist eine überarbeitete Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), angepasst auf die Weser Sicherheit & Service GmbH, mit Sitz in Minden:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Weser Sicherheit & Service GmbH
Am Exerzierplatz 7–9, 32423 Minden
- 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Weser Sicherheit & Service GmbH mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrags, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- 2 Art und Umfang der Leistung
- Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Wiederkehrende und regelmäßige Leistungen unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten nach Auftragserteilung. Gleiches gilt, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.
- Die Leistungen werden entsprechend dem Angebot/Auftrag ausgeführt. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch autorisierte Personen. In Ausnahmefällen sind mündliche Absprachen zulässig.
- Die Kündigungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Leistungen beträgt nach Ablauf der Mindestlaufzeit drei Monate für beide Vertragsparteien.
- 3 Abnahme und Gewährleistung
- Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen gilt das Werk als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen, wenn nicht unverzüglich, spätestens bei Ingebrauchnahme, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Art, Ort und Umfang des Mangels sind dabei genau zu beschreiben.
- Bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderreinigungen) gilt das Werk spätestens drei Tage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen, sofern der Auftraggeber keinen Abnahmetermin wahrnimmt.
- Bei berechtigter Mängelrüge verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Nachbesserung. Keine Gewährleistung besteht bei fehlenden Informationen über die Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen oder mangelnder Zugänglichkeit.
- Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
- Schadenersatz kann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden und ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei einmaligen Leistungen ist die Haftung auf den Werklohn, bei wiederkehrenden auf zwei Monatsvergütungen begrenzt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
- 4 Aufmaß
- Maßgeblich für die Abrechnung sind die Aufmaßrichtlinien des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks.
- Widerspricht der Auftraggeber den ermittelten Maßen nicht unverzüglich, gelten diese als anerkannt.
- Neu festgestellte Maße gelten nur für zukünftige Abrechnungen. Rückwirkende Nachforderungen sind ausgeschlossen.
- 5 Preise
Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden tariflichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Änderungen dieser Grundlagen führen zur entsprechenden Preisänderung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. - 6 Sicherheitseinbehalt
Ein Sicherheitseinbehalt durch den Auftraggeber für Leistungen oder Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. - 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch Reinigungsmaßnahmen verursacht wurden, im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Nachweis der Versicherung wird auf Wunsch ausgehändigt. Eine Haftung entfällt bei nicht unverzüglicher Schadensmeldung.
- Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.
- 8 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.
- Monatspauschalen sind jeweils zum Monatsende fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Rechnungen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail versandt.
- 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers in Minden. - 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. - 11 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand: Juni 2025
Weser Sicherheit & Service GmbH, Am Exerzierplatz 7–9, 32423 Minden